Unsere Leistungen - Vermessungsbüro

Sie wollen:

 

  • Ein Haus neu bauen oder erweitern
  • Ein Grundstück teilen
  • Den Wert einer/Ihrer Immobilie bestimmen lassen
  • Den exakten Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen wissen
  • Ihr Gebäude vermessen lassen
  • Ein beglaubigtes Aufmaß Ihrer Wohnung
  • Allgemeine und spezielle Ingenieurvermessung



Wir beraten Sie kompetent in jeder dieser Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Vermessung in Berlin.

Wir erstellen Ihren Lageplan

Lageplan zur Bauvorlage
Nach § 3 der Bauverfahrensverordnung BauVerfVO Berlin ist ein Lageplan oder auch ugs. amtlicher Lageplan vorgeschriebener Bestandteil der zum Bauantrag einzureichenden Unterlagen.

Er ist auf der Grundlage der Flurkarte zu erstellen. Sein Maßstab und seine Mindestinhalte sind vorgeschrieben. Die Projektvorgaben des Architekten werden durch den ÖbVI in den Plan eingetragen und dabei die Einhaltung der Bauordnungs- und bauplanungrechtlicher Vorschriften geprüft.

Es wird eine Nutzungsberechnung angefertigt, aus der Art und Maß der baulichen Nutzung hervorgeht. Die Angaben im Plan werden durch das Dienstsiegel und Unterschrift beglaubigt. Die Kosten richten sich nach der ÖbVIVergO in der jeweiligen Fassung.

 

Vermessungsingenieur Christian Kersten Lageplan erstellen

Teilungsentwurf
Ist ein Lageplan in dem nach den Vorgaben der Auftraggeber/Eigentümer neue Grenzen unter Berücksichtigung Bauordnungs-und Bauplanungrechtlichen Vorschriften eingetragen werden.

Sonstige Pläne
Je nach Auftragsspezifikation werden gemessene oder anderweitig erfasste Daten in einem Plan dargestellt. Diese Pläne dienen in der Regel als Grundlage für Projektierungen, zur Visualisierung bestimmter Sachverhalte oder auch zur Abrechnung von Leistungen.

Grenzvermessung

Die Grenzvermessung ist eine hoheitliche Aufgabe zur Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters. Es wird im Allgemeinen bei diesen öffentlich-rechtlichen Vermessungsaufgaben zwischen

  • Abmarkung
  • Grenzherstellung und
  • Flurstückzerlegung (Teilung)

unterschieden.

Diese Grenzvermessungen werden nach festen Kostensätzen der Vergütungsordnung für die ÖbVI in Berlin abgerechnet.

 

Vermessungsingenieur Christian Kersten Grenzvermessung

Abmarkung

Abmarkung, auch Vermarkung, bezeichnet die rechtswirksame Kennzeichnung einer Flurstücksgrenze mit Hilfe von dauerhaften Grenzzeichen in der Örtlichkeit nach dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 22 Abmarkung

(1) können Grenzpunkte festgestellter Grenzen zur örtlichen Kennzeichnung mit dauerhaften Grenzzeichen (Grenzmarken) abgemarkt werden, die unbefugt weder verändert, wiederhergestellt noch entfernt werden dürfen.

(2) Die Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten sind berechtigt, Grenzpunkte ihrer Grundstücks- und Flurstücksgrenzen abmarken zu lassen. Sie sind dazu verpflichtet, wenn

1. Grenzen durch Urteile oder gerichtliche Vergleiche festgelegt werden
2. die Kennzeichnung von Grenzen an Verkehrsflächen, Grünflächen oder Gemeinbedarfsflächen im öffentlichen Interesse liegt.

(3) Als Abmarkung gelten auch vorhandene Grenzzeichen in Grenzpunkten von Grenzen

Zum Abmarkungsverfahren gehört ein Grenztermin, in dem Beteiligte Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

Grenzherstellung

Als Grenzherstellung wird im Allgemeinen die örtliche Vermessung der Grundstückgrenzen
nach den Unterlagen des Liegenschaftskatasters bezeichnet. Die Grenzherstellung ist notwendig bei Teilung und Abmarkung von Grundstücken, bei der Absteckung von Grenzbebauung bzw.

Bebauung mit festgelegten Abständen zur Grundstücksgrenze und zur Zaunabsteckung. Im Ergebnis erhalten Sie die exakte Lage der Grundstücksgrenzen angezeigt, die dann durch einen Bescheid des Vermessungsamtes rechtsgültig festgestellt werden.

Die Vermessungskosten richten sich nach der ÖbVIVergO in der jeweiligen Fassung.

Teilung

Die Teilung ist der Vorgang im Grundbuch, wenn Teile eines Grundstücks abgeschrieben werden. Die dazu notwendige Vermessung ist die Flurstückszerlegung. Durch die Messung werden Unterlagen erstellt, die der Fortführung des Liegenschaftskatasters dienen.

Wesentliche Unterlagen für die Flurstückszerlegung sind ein notarieller Kaufvertrag mit dem beurkundeten Teilungsentwurf oder aber auch eine durch den Eigentümer des zu zerlegenden Grundstücks unterzeichnete Teilungserklärung. Wir beraten Sie gern und fertigen ggf. einen Teilungsentwurf.

Kontrollmessungen

Lage- und Höhenbescheinigung
Die Kontrolle der Lage des Bauwerks zu den Grenzen, die Kontrolle der gebauten zur geplanten Grundfläche sowie die Kontrolle der Fußbodenhöhen (OKFF) sind je nach Anforderung der Baugenehmigungs- bzw. Gestattungsunterlagen durch einen ÖbVI zu bescheinigen. Die entsprechenden Angaben werden durch örtliche Vermessung ermittelt. Die Kosten richten sich nach der ÖbVIvergO in der jeweiligen Fassung.

Kontrollaufmaß der Wohnfläche nach II BV
Nach dem Aufmaß wird der Grundriss der Wohnung mittels CAD gezeichnet und vermaßt. Die Flächen werden dann abgefragt und nach den Bestimmungen der jeweiligen Vorschrift in die Ermittlung der anzurechnenden Fläche einbezogen. Das Ergebnis wird mit den Berechnungsansätzen und der Skizze ausgeliefert. Die Kosten für die Leistungen dieser Ingenieurvermessung sind frei verhandelbar.

Beweissicherungsmessung
Zur Beweissicherung werden an gefährdeten Bauwerken Messmarken eingebracht, die dann in Abständen herkömmlich Lage und/oder Höhe gemessen werden. (wiederholter Messungsaufbau)
Eine kontinuierliche automatische Beobachtung ist durch die Wahl der entsprechenden Messsensoren möglich. Eine automatische Beobachtung lässt bei Schadensfall den Rückschluss auf den Zeitpunkt des Ereignisses zu.

Grundstücksteilung Berlin Vermessungsingenieur Christian Kersten

Absteckungen

Mit der Absteckung eines Bauwerks wird dessen Lage auf dem Grundstück für die Bauausführung angezeigt. Mit der Absteckung durch den ÖbVI wird gewährleistet, dass alle bauordnungsrechtlichen Belange korrekt berücksichtigt werden.

Die Absteckung erfolgt regelmäßig durch das Anzeigen von 4 oder mehr Bauachsen. Bauachsen sind in der Geometrie eines Bauwerks bestimmt. Im einfachsten Fall sind das die vier Außenwände.

Die Anzeige der Bauachsen erfolgt durch einfachen Holzpfahl für die Grobabsteckung, die dem Tiefbauer dazu dient, die Baugrube an der genau richtigen Stelle zu platzieren. Bei der Feinabsteckung gibt der Vermesser dem Baubetrieb die genaue Lage des Gebäudes in der Örtlichkeit vor. Dabei wird auf die Übereinstimmung der Bauvorlage mit dem abzusteckenden Objekt geachtet.

Grundstücksteilung Berlin Vermessungsingenieur Christian Kersten

Wertermittlungen

Durch unsere Geschäftsstelle werden Wertermittlungen für Grundstücke und Immobilien gemäß § 194 BauGB durchgeführt (Verkehrswertermittlung).

Im Ergebnis erhält der Kunde ein ausführliches Gutachten, in dem die Verfahrensansätze nachvollziehbar dargelegt werden.

Ein solches Gutachten legt den Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt dar und wird u. a. zum Kauf/Verkauf von Immobilien herangezogen.

Lageplan erstellen auf der Baustelle

Gebäudevermessung

Wird ein Grundstück bebaut oder baulich verändert so haben die Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer für die Eintragung der Veränderungen in die Verzeichnisse und in die Flurkarte nach § 19(2) VermGBln zu sorgen.

Gebäudevermessungen zur Erstellung bzw. Präzisierung vorhandener Projektunterlagen können herkömmlich oder mittels Laserscanning ausgeführt werden. Im Ergebnis entstehen digitale - oder auch Papierunterlagen für die weitere Verwendung durch den Auftraggeber. Die Kosten für diese Leistungen werden nach Aufwand kalkuliert.

Grundstück ausmessen auf der Baustelle Vermessungsbüro Berlin

Ingenieurvermessung

  • Entwurfs- und Gleisvermessung für Bahnanlagen
  • Ausführungsvermessung für Brückenbauwerke
  • Beweissicherungsmessungen nach Lage und Höhe
  • Einmessen mobiler Aufbauten für Großveranstaltungen (FIFA WM, Flugshows, Konzert-Bühnentechnik)
  • Absteckungen von Baugeometrien (Achsen)
  • Aufmaße von Baubestand (Projektunterlagen für Restauration/Modernisierung)
  • Gelände- und Topografieaufmaße (für Abrechnung und/oder Maßenermittlung)
Lageplan erstellen auf der Baustelle